
Die 3 großen Fragen der Validierung
Licht ins Dunkel der Validierung: wer validieren darf, wie oft validiert wird und warum überhaupt validiert wird.
Information zur Erfüllung der Qualitätssicherung nach der ärztlichen Berufspflicht (§49 ÄrzteG.)
Pflichtnachweise für Ordinationen.
Ordinationen sind verpflichtet, bestimmte Pflichtdokumente und Pflichtnachweise zu führen. Die rechtliche Grundlage bildet dafür die Qualitätssicherungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer (QS-Verordnung) zusammen mit der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die hygienischen Anforderungen von Ordinationsstätten und Gruppenpraxen (Hygieneverordnung).
Im Rahmen der Ordinationsevaluierung gemäß Ärztegesetz § 49 wird das Vorhandensein dieser Dokumente und Pflichtnachweise überprüft. Dokumente und Pflichtnachweise lassen sich grob in nachfolgende Themen gliedern:
Die nötigen Produkte zu den wichtigsten Themenbereichen finden Sie hier gesammelt als Grundausstattung für die medizinische Praxis.
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Licht ins Dunkel der Validierung: wer validieren darf, wie oft validiert wird und warum überhaupt validiert wird.
Wie definiert sich Gesamtvalidierung und wie unterscheiden sich die dazugehörigen Prozesse.
Der Begriff der Validierung schwebt wie ein Damoklesschwert über mancher Ordination: der rechtliche Aspekt
Wie unterscheiden sich die Qualitätssicherung von der Validierung: unterschiedliche Aspekte und Implikationen.
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